Sanieren

Förderbeiträge für die energetische Sanierung

Aktualisiert am 2026-07-28 · 8 Min. Lesezeit

Das Gebäudeprogramm ist das wichtigste Schweizer Instrument zur Förderung energetischer Sanierungen. Bund und die 26 Kantone finanzieren es gemeinsam; es funktioniert über codierte Massnahmen mit je eigenen kantonalen Ansätzen. Die richtige Reihenfolge der Gesuche ist mehrere tausend Franken wert.

Die wichtigsten Massnahmen

CodeGegenstand
M-01Wärmedämmung der Gebäudehülle: Fassade, Dach, Boden
M-03Automatische Holzheizung
M-05 / M-06Luft-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpe
M-07Anschluss an ein Fernwärmenetz
M-08Thermische Sonnenkollektoren
M-09Kontrollierte Lüftung
M-12 / M-13Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat oder GEAK-Klassensprung
IP-14Bonus für die Effizienz der Gebäudehülle, ergänzend zu M-01
M-15Bonus für das Erreichen des Minergie-Standards

Die Ansätze unterscheiden sich stark nach Kanton. Der Bonus IP-14 erreicht je nach Variante und Kanton 40 bis 60 CHF pro Quadratmeter, und das Wallis zahlt für eine Gesamtsanierung 120 bis 260 CHF pro Quadratmeter Energiebezugsfläche, der höchste Ansatz der Westschweiz.

Regeln, die vor dem Gesuch zu kennen sind

  • Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht und bewilligt sein, ohne Ausnahme
  • Nur bestehende Gebäude sind förderberechtigt: Neubauten sind ausgeschlossen
  • Oft gilt eine Mindestschwelle, bei der Dämmung rund 3 000 CHF
  • Ein GEAK Plus wird verlangt, sobald der Beitrag 10 000 CHF übersteigt
  • Die technischen Anforderungen werden geprüft: U-Wert bei der Dämmung, Leistung bei der Wärmepumpe
  • In mehreren Kantonen ist der GEAK nach den Arbeiten zu aktualisieren
  • Mieterinnen und Mieter können kein Gesuch stellen, nur die Eigentümerschaft

Zwei teure Fallen

Die erste betrifft die Reihenfolge der Arbeiten. Eine Wärmepumpe in einem Gebäude mit Hüllenklasse F oder G erhält keine Förderung. Energetisch ist das folgerichtig, denn ein schlecht gedämmtes Gebäude zu heizen heisst nach draussen zu heizen, doch Heizungsinstallateure erwähnen es nicht immer. Die Reihenfolge lautet: zuerst dämmen, dann die Heizung ersetzen.

Die zweite betrifft die Kumulation. Die Gesamtsanierungsmassnahmen M-12 und M-13 lassen sich weder mit punktuellen Dämm- oder Heizungsmassnahmen noch mit den Boni IP-14 und M-15 kombinieren. Wer ein M-01-Gesuch für eine Fassade einreicht und dann merkt, dass eine Gesamtsanierung sinnvoller wäre, muss sich entscheiden. Deshalb sollte die Strategie vor dem ersten Gesuch feststehen.

Lassen Sie vor jedem Entscheid einen GEAK Plus erstellen. Er kostet einige hundert Franken, wird ab 10 000 CHF Förderung ohnehin verlangt und erlaubt es, zwischen Einzelmassnahmen und Gesamtsanierung anhand von Zahlen statt Intuition zu entscheiden.

Der Steuerabzug ergänzt das System

Kosten energetischer Sanierungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar, soweit sie nicht durch Beiträge gedeckt sind. Übersteigt der Betrag das Jahreseinkommen, kann der Rest auf folgende Steuerperioden übertragen werden. Bei umfassenden Sanierungen wiegt dieser Abzug oft so schwer wie die Förderung selbst.

Wer kann ein Gesuch beim Gebäudeprogramm stellen?

Jede Eigentümerschaft eines bestehenden Gebäudes in der Schweiz, ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbebau. Mietende können kein Gesuch direkt stellen.

Wann ist das Gesuch einzureichen?

Vor Baubeginn, und es muss bewilligt sein. Ein nachträglich eingereichtes Dossier wird ausnahmslos abgelehnt.

Braucht es einen GEAK?

In mehreren Kantonen wird er für bestimmte Massnahmen verlangt, und ein GEAK Plus wird ab 10 000 CHF Förderung obligatorisch.

Lassen sich mehrere Massnahmen kumulieren?

Ja bei Einzelmassnahmen, im selben Jahr oder gestaffelt. Die Gesamtsanierungsmassnahmen M-12 und M-13 schliessen Einzelmassnahmen und Boni jedoch aus.

Warum zuerst dämmen und dann die Heizung ersetzen?

Weil eine Wärmepumpe in einem Gebäude mit Hüllenklasse F oder G keine Förderung erhält, und weil eine gute Dämmung eine kleinere und damit günstigere Anlage erlaubt.

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