Sanieren
Förderbeiträge für die energetische Sanierung
Aktualisiert am 2026-07-28 · 8 Min. Lesezeit
Das Gebäudeprogramm ist das wichtigste Schweizer Instrument zur Förderung energetischer Sanierungen. Bund und die 26 Kantone finanzieren es gemeinsam; es funktioniert über codierte Massnahmen mit je eigenen kantonalen Ansätzen. Die richtige Reihenfolge der Gesuche ist mehrere tausend Franken wert.
Die wichtigsten Massnahmen
| Code | Gegenstand |
|---|---|
| M-01 | Wärmedämmung der Gebäudehülle: Fassade, Dach, Boden |
| M-03 | Automatische Holzheizung |
| M-05 / M-06 | Luft-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpe |
| M-07 | Anschluss an ein Fernwärmenetz |
| M-08 | Thermische Sonnenkollektoren |
| M-09 | Kontrollierte Lüftung |
| M-12 / M-13 | Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat oder GEAK-Klassensprung |
| IP-14 | Bonus für die Effizienz der Gebäudehülle, ergänzend zu M-01 |
| M-15 | Bonus für das Erreichen des Minergie-Standards |
Die Ansätze unterscheiden sich stark nach Kanton. Der Bonus IP-14 erreicht je nach Variante und Kanton 40 bis 60 CHF pro Quadratmeter, und das Wallis zahlt für eine Gesamtsanierung 120 bis 260 CHF pro Quadratmeter Energiebezugsfläche, der höchste Ansatz der Westschweiz.
Regeln, die vor dem Gesuch zu kennen sind
- Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht und bewilligt sein, ohne Ausnahme
- Nur bestehende Gebäude sind förderberechtigt: Neubauten sind ausgeschlossen
- Oft gilt eine Mindestschwelle, bei der Dämmung rund 3 000 CHF
- Ein GEAK Plus wird verlangt, sobald der Beitrag 10 000 CHF übersteigt
- Die technischen Anforderungen werden geprüft: U-Wert bei der Dämmung, Leistung bei der Wärmepumpe
- In mehreren Kantonen ist der GEAK nach den Arbeiten zu aktualisieren
- Mieterinnen und Mieter können kein Gesuch stellen, nur die Eigentümerschaft
Zwei teure Fallen
Die erste betrifft die Reihenfolge der Arbeiten. Eine Wärmepumpe in einem Gebäude mit Hüllenklasse F oder G erhält keine Förderung. Energetisch ist das folgerichtig, denn ein schlecht gedämmtes Gebäude zu heizen heisst nach draussen zu heizen, doch Heizungsinstallateure erwähnen es nicht immer. Die Reihenfolge lautet: zuerst dämmen, dann die Heizung ersetzen.
Die zweite betrifft die Kumulation. Die Gesamtsanierungsmassnahmen M-12 und M-13 lassen sich weder mit punktuellen Dämm- oder Heizungsmassnahmen noch mit den Boni IP-14 und M-15 kombinieren. Wer ein M-01-Gesuch für eine Fassade einreicht und dann merkt, dass eine Gesamtsanierung sinnvoller wäre, muss sich entscheiden. Deshalb sollte die Strategie vor dem ersten Gesuch feststehen.
Der Steuerabzug ergänzt das System
Kosten energetischer Sanierungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar, soweit sie nicht durch Beiträge gedeckt sind. Übersteigt der Betrag das Jahreseinkommen, kann der Rest auf folgende Steuerperioden übertragen werden. Bei umfassenden Sanierungen wiegt dieser Abzug oft so schwer wie die Förderung selbst.
Wer kann ein Gesuch beim Gebäudeprogramm stellen?
Jede Eigentümerschaft eines bestehenden Gebäudes in der Schweiz, ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbebau. Mietende können kein Gesuch direkt stellen.
Wann ist das Gesuch einzureichen?
Vor Baubeginn, und es muss bewilligt sein. Ein nachträglich eingereichtes Dossier wird ausnahmslos abgelehnt.
Braucht es einen GEAK?
In mehreren Kantonen wird er für bestimmte Massnahmen verlangt, und ein GEAK Plus wird ab 10 000 CHF Förderung obligatorisch.
Lassen sich mehrere Massnahmen kumulieren?
Ja bei Einzelmassnahmen, im selben Jahr oder gestaffelt. Die Gesamtsanierungsmassnahmen M-12 und M-13 schliessen Einzelmassnahmen und Boni jedoch aus.
Warum zuerst dämmen und dann die Heizung ersetzen?
Weil eine Wärmepumpe in einem Gebäude mit Hüllenklasse F oder G keine Förderung erhält, und weil eine gute Dämmung eine kleinere und damit günstigere Anlage erlaubt.
Offizielle Quellen
Handwerker finden
Ein Projekt geplant?
Erhalten Sie Offerten von geprüften Handwerkern in Ihrer Nähe.
Meine Offerten erhalten